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Unter
zahnärztlicher Chirurgie versteht man chirurgische Eingriffe, die nur im
Mundraum durchgeführt werden, d.h. die Zähne, den Kiefer und die
Weichgewebe betreffen.
Die zahnärztliche Chirurgie ist von der Mund-, Kiefer- und
Gesichtschirurgie abzugrenzen. Diese wird nicht durch Zahnärzte oder in
zahnärztlicher Chirurgie weitergebildete Zahnärzte (Oralchirurgen)
durchgeführt, sondern durch Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgen. Diese
haben sowohl Medizin, als auch Zahnmedizin studiert und sind auf
Wiederherstellungen im gesamten Gesichtsbereich spezialisiert. Sie
widmen sich ggf. allerdings auch oralchirurgischen Eingriffen.
Zahnärztliche Maßnahmen in Form von Füllungstherapie, etc. werden von
Oralchirurgen normalerweise nicht durchgeführt.
Daher ist eine harmonische Zusammenarbeit mit dem behandelnden Zahnarzt
von Nöten.
Die
häufigsten Eingriffe in der zahnärztlichen Chirurgie sind:

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Zahnentfernungen ( so genannte Extraktionen )
- Osteotomien ( Entfernung von verlagerten Zähnen oder Zahnresten )
- Wurzelspitzenresektion
- Hemisektion
- Amputation
- Replantation
- Präprothetische Chirurgie
- chirurgische Parodontaltherapien
- Incisionen
- Excisionen/Ektomien
- Implantate |